Energieberatung
Die KfW fördert eine Vielzahl von Umbaumaßnahmen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick.
Energieeffizient Sanieren:
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen
bis 30.000 Euro Zuschuss je Wohnung
für private Eigentümer, die sanieren oder energetisch sanierten Wohnraum kaufen
im KfW-Zuschussportal beantragen und sofort Zuschusshöhe erfahren
flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Dieses KfW-Programm wird aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und dem Anreizprogramm Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert. Für den Austausch besonders ineffizienter Heizungen und den Einbau neuer Lüftungsanlagen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Gelder für erhöhte Zuschüsse zur Verfügung.
Energieausweis
Wieviel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Dabei wird in Deutschland noch immer mehr als ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.
Der Energieausweis schafft Abhilfe: Ob es sich dabei um einen „Energiefresser“ handelt oder um ein „sparsames Haus“ – der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Individuelle Modernisierungsempfehlungen zeigen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann.
Mieter und Käufer haben mit dem Energieausausweis die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen. Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes.
Denn er weist die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Wird das Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis auf Nachfrage vorzuzeigen.